Den Status des Authorized Economic Operator (AEO) - oder auch genannt Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (ZWB) - zu erlangen wird zur Zeit von vielen Unternehmen angestrebt. Die Beantragung beinhaltet einen umfangreichen Fragenkatalog (genannt: Fragenkatalog zur Selbstbewertung - Anlage zum Antrag auf Erteilung eines AEO-Zertifikats). Eine elektronische Überprüfung von Kunden, Lieferanten, Dienstleistern, Besuchern und Personal gegen die Sanktionslisten wird explizit zwar nicht gefordert, aber eine manuelle Prüfung ist in diesem Rahmen nicht durchführbar und auch die lückenlose Dokumentation von manuellen Prüfungen ist ebenso wenig darzustellen.
Hier nun Auszüge aus dem genannten Fragenkatalog:
Teilabschnitt 5 darin bezieht sich auf "Sicherheitsanforderungen", welche im Unternehmen eingehalten werden. Genauer heißt es da in 5.1.1. der Selbstbewertung:
"Wie haben Sie personell und organisatorisch unternehmensintern und in Ihren geschäftlichen Beziehungen zu Kunden, Lieferanten oder externen Dienstleistern auf die potentiellen Risiken, welche die internationale Lieferkette betreffen (z. B. Missbrauch regulärer Sendungen für illegale Transporte, Tarnladungen, unbeabsichtigte finanzielle Unterstützung von Terrororganisationen), reagiert? Wer ist in Ihrem Unternehmen für die Umsetzung und Koordination der Sicherheitsmaßnahmen zuständig?"
In Punkt 5.2.1. "Zutritt zum Firmengelände" werden Fragen zur Sicherung des Firmengeländes gestellt:
"Werden der Zugang und das Verlassen des Geländes protokolliert, wenn ja, wie? Gibt es schriftliche Verfahrensanweisungen hierzu (letzter Stand)? Wem und wie werden diese Anweisungen bekannt gegeben?"
Weiter heißt es:
"Wie werden Besucher/innen identifiziert? Gibt es Sonderregelungen für z. B. Monteure oder Handwerker? Wer erteilt wie die Zugangsberechtigung für Besucher/innen? Gibt es schriftliche Verfahrensanweisungen hierzu (letzter Stand)? Wem und wie werden diese Anweisungen bekannt gegeben?"
In Teil 5.5.1. "Logistikprozesse" werden außerdem die Speditionen mit einbezogen:
"Bestehen langfristige Verträge mit den Speditionen, welche auch die Verantwortung der Spedition für die Absicherung der Lieferkette mit einschließen?"
Sicherheitsanforderungen an die Geschäftspartner 5.11.:
"Welche Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette haben Sie mit Ihren Geschäftspartnern vereinbart (z. B. Sicherheitserklärungen, vertragliche Vereinbarungen, Geschäftspartner mit eigenem AEO-Status, Reglementierte Beauftragte), und wie werden diese überwacht?"
Im Bereich der "personalbezogenen Sicherheitsaspekte" aus Teilabschnitt 5.12. sind außerdem hausinterne Vorschriften, z.B. Datenschutzbestimmungen oder Betriebsratsvereinbarungen zu beachten. Aus diesem Grund bieten wir [domino® ATM HR] – Active Text Match, die Datenschutzkonforme Prüfungen von Personaldaten in unserem Rechenzentrumsbetrieb an.
"Nehmen Sie Sicherheitsüberprüfungen für Bewerber/innen vor (z. B. anhand der Terrorlisten nach Verordnungen (EG) Nrn. 2580/2001 und 881/2002)? Wenn ja, welcher Art, und wie werden diese dokumentiert?
Auch im Bereich der externen Dienstleistungen 5.13. werden Fragen über Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette gestellt:
"In welchen Bereichen werden Mitarbeiter/innen externer Unternehmen eingesetzt (z. B. Werkschutz, Kantine, Reinigungspersonal)? Welche Maßnahmen im Hinblick auf die Sicherheit der Lieferkette sind dabei vertraglich vereinbart?"
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