EG-Verordnungen

Neben den bekannten (EG) Verordnungen 2580/2001 und 881/2002 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus bzw. Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk oder den Taliban in Verbindung stehen, hat die Europäische Union noch weitere Finanzsanktionen gegen Personen aus Embargoländern verhängt. Unternehmen, die in einem Mitgliedsstaat der EU ansässig sind, unterliegen diesen Verordnungen.

Liste der einzelnen [EG-Verordnungen]

  • EG-VO Personen und Organisationen zur Bekämpfung des Terrorismus 2580/2001
  • EG-VO Personen und Organisationen diedem Al-Qaïda-Netzwerk in Verbindung stehen 881/2002
  • EG-VO Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan 753/2011
  • EG-VO Birma/Myanmar
  • EG-VO Demokratische Volksrepublik Korea
  • EG-VO Iran
  • EG-VO Liberia
  • EG-VO Simbabwe
  • EG-VO Präsident Lukaschenko und verschiedene belarussische Amtsträger
  • EG-VO Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Cote d'Ivoire
  • EG-VO Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die D.R. Kongo verstoßen
  • EG-VO Personen, die im Konflikt in der Region Darfur in Sudan den Friedensprozess behindern und gegen das Völkerrecht verstoßen
  • EG-VO zur Unterstützung der wirksamen Ausführung des Mandats des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (ICTY)
  • EG-VO Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak
  • EG-VO S. Milosevic und Personen seines Umfelds
  • EG-VO Republik Guinea
  • EG-VO Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgrund der Lage in Somalia
  • EG-VO Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Tunesien
  • EG-VO angesichts der Lage in Libyen
  • EG-VO Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Ägypten
  • EG-VO Syrien

Unser dominoCONTENT beinhaltet alle in den Listen genannten Namen. Täglich erfolgt eine Prüfung auf notwendige Änderungen. Updates erfolgen automatisch über Fernwartung!!


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