Bei der Absicherung der Lieferkette geht es um mehr als nur bloße Einhaltung der bestehendenn Gesetze, die einerseits hohe Geldstrafen und Gefängnisstrafen bis zu 15 Jahren beinhalten, ohne gleichzeitig zu definieren, wie diese "Compliance" in den Unternehmen umgesetzt werden muss. Die angedrohten Strafen treten ganz schnell in den Hintergrund der Betrachtung, wenn man die Folgen von mangelhafter Compliance für das Unternehmen im Ernstfall beleuchtet:
- Gewaltiger Imageverlust
- Absturz der Börsennotierung und
- dramatischer Wegfall von interessanten Märkten (vorallem dem US-Markt)
Die Verantwortung für das Unternehmen und seine Mitarbeiter muss die Triebfeder für die strikte Absicherung der Lieferkette sein, - "Compliance" muss integraler Bestandteil der Philosophie eines Unternehmens sein.
„Geschlossen“ ist eine Complience-Kette in einem Unternehmen nur, wenn alle Personen und Firmen, mit denen es in Geschäftskontakt steht, laufend gegen die aktuellen Sanktionslisten geprüft werden. Dazu gehören auch (externe) Mitarbeiter und Besucher des Unternehmens. Dabei ist zu beachten, dass Prüfungen, die heute keinen Treffer mit einer Sanktionsliste verursachen schon beim nächsten Update einer Liste einen Treffer liefern können.
Daraus ergibt sich zwangsläufig folgende Vorgehensweise:

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